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Zum Weltkrebstag: Früherkennung

vom 4. Februar 2018

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Ob folgende Aussage wirklich stimmt weiß ich nicht, denn meine Krankenkasse hat mich nie über Früherkennungsmaßnahmen informiert.

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Krankenkassen außerdem dazu verpflichtet, ihre Versicherten zu Beginn eines Kalenderjahres über Früherkennungsmaßnahmen zu informieren.

Folgender Überblick zeigt welche Früherkennung wann empfohlen wird:

Liegt allerdings bereits ein Krebsfall in der Familie vor, so ist eine noch frühere Vorsorgeuntersuchung durchaus sinnvoll.

Besser selber aktiv werden, statt auf Unterstützung von außen (Krankenkasse, Arzt) zu warten. Hier spreche ich aus eigener Erfahrung.

Unser Gesundheitssystem funktioniert im grossen und ganzen, aber leider gehört die aktive und ausreichende Steuerung von Früherkennungsmaßnahmen nicht wirklich dazu!


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