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Blockfrist

vom 4. Mai 2020

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Die Blockfrist ist die Dauer in der kein Krankengeld mehr für die gleiche Erkrankung gezahlt wird, sofern bereits für 78 Wochen das Krankengeld bezogen wurde.

Das heißt man kriegt in 3 Jahren nur 78 Wochen Krankengeldes für dieselbe Krankheit gezahlt. Hat man diese aufgebraucht, muss sich der Betroffene über andere Wege, zb der Erwerbsunfähigkeit, absichern.

Nach 3 Jahren erneuert sich dann der Anspruch auf Krankengeld für dieselbe Erkrankung.

Diesen Punkt, ein wichtiger Meilenstein, habe ich jetzt erreicht. Soziale Absicherung ist ein wichtiges Thema in der Phase einer schweren Erkrankung. Wer will schon sozial abrutschen und Kredite nicht mehr bedienen können. In der Phase der Covid-Pandemie erleben gerade sehr viele Menschen dieses Problem und stehen vor schwierigen Situationen. Gleichzeitig vor finanziellen und gesundheitlichen Probleme zu stehen, bedeutet eine extreme Situation.

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